Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für „KLARA – Das kostenlose Lastenrad für Hamburg“, ein Projekt des ADFC Hamburg e.V.

Teil 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Der ADFC Hamburg e.V. („Anbieter“) verleiht registrierten Nutzern („Nutzerin“) bei bestehender Verfügbarkeit ein Lastenfahrrad („Fahrrad“). Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung des Lastenradverleihs.
2. Die vorliegenden AGB regeln in Teil 1 die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und der Nutzerin hinsichtlich der Grundsätze des Verleihs des Fahrrads. Teil 2 enthält unter der Überschrift „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ Einzelheiten der Rechte und Pflichten betreffend der konkreten Benutzung der Fahrräder.
3. Von den AGB abweichende Einzelabreden sind der Nutzerin vom Anbieter schriftlich zu bestätigen.
4. Durch die Entleihe des Fahrrades akzeptiert die Nutzerin die jeweils aktuelle Fassung AGB und Nutzungsbedingungen für „KLARA – Das kostenlose Lastenrad für Hamburg“, ein Projekt des ADFC Hamburg e.V..

§2 Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung zur Registrierung ist über das Internet möglich. Nutzerin kann jedoch nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
Die relevanten persönlichen Daten sind von der Nutzerin bei der Registrierung wahrheitsgemäß anzugeben.
Die Nutzerin ist verpflichtet, eintretende Änderungen ihrer persönlichen Daten dem Anbieter mitzuteilen.

§3 Datenschutz
1. Der Anbieter ist berechtigt, die persönlichen Daten der Nutzerin zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
2. Der Anbieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen der Nutzerin, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweist.

§4 Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbestimmungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Teilnahme des Kunden an dem Lastenradverleih, ist Gerichtsstand Hamburg, soweit die Nutzerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sie nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ihren Wohnort oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn die Nutzerin Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.

Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen

§1 Benutzung des Lastenrades
1. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
2. Das Angebot richtet sich an private Nutzerinnen. Die Nutzung des Fahrrad zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
2. Weitergehende Nutzungen sind im Einzelfall und nach Verfügbarkeit durch gesonderte Vereinbarung möglich.

§2 Ordnungsgemäßer Zustand des Fahrrades
1. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen verkehrstüchtigen Zustand des Fahrrades.
2. Vor Fahrtbeginn muss die Nutzerin die Fahrtauglichkeit und Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades prüfen und sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen und einen Bremstest durchführen. Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss die Nutzerin einen Lichttest machen.
3. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat die Nutzerin dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sollen dem Anbieter unverzüglich gemeldet werden.

§3 Unerlaubte Nutzung des Fahrrades und Haftung der Nutzerin
1. Das Fahrrad darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.
2. Das Fahrrad darf nicht benutzt werden:
von Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn nicht Erwachsene die Nutzerin begleiten,
für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe,
zur Weitervermietung,
für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, der Anbieter hat schriftlich die Zustimmung erteilt
3. Der Nutzerin ist es untersagt, die Transportvorrichtungen des Fahrrades unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last zu überschreiten. Die Nutzerin hat sich zudem beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
4. Die Nutzerin ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten.
5. Der Nutzerin ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen.
6. Der Nutzerin ist es untersagt, das Fahrrad unter Drogen- und Alkoholeinfluss zu benutzen.
7. Bei unberechtigter Nutzung ist der Anbieter jederzeit berechtigt, die Herausgabe des Fahrrades von der Nutzerin zu verlangen.

§4 Unfälle
1. Bei Unfällen, an denen außer der Nutzerin auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist die Nutzerin verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen.
2. Widrigenfalls haftet die Nutzerin für den auf Seiten vom Anbieter aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

§5 Parken und Abstellen des Fahrrades
1. Die Nutzerin hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist der Ständer des Fahrrades zu verwenden. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden
an Bäumen,
an Verkehrsampeln,
an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,
auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt,
vor, an und auf Feuerwehranfahrtzonen,
im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.
2. Das Fahrrad muss immer, wenn die Nutzerin auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, mit dem beiliegenden Schloss an einen festen Gegenstand angeschlossen werden.

§6 Rückgabebedingungen
Das Fahrrad muss zur Rückgabe an den definierten Verleihstationen regelgerecht abgestellt werden. Eine Rückgabe anders als an Verleihstationen ist nicht möglich.
Eine aktuelle Übersicht zu Verleih- und Rückgabestationen kann auf der Internetseite des Anbieters eingesehen werden oder wird der Nutzerin per E-Mail mitgeteilt. Die Nutzerin ist verpflichtet, den Ausleihvorgang ordnungsgemäß zu beenden.
Die Nutzerin haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorgenannten Ziffern aufgeführte Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.

§7 Haftung des Anbieters und der Nutzerin
Der Anbieter haftet gegenüber der Nutzerin für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades gem. §3. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung des Anbieters für Schäden an den mit dem Fahrrad transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.
Den Diebstahl des Fahrrades während der Nutzungsfrist hat die Nutzerin unverzüglich an den Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.

Stand: November 2016